Geltung der Kaufmännischen Bedingungen Die Kaufmännischen Bedingungen gelten ausdrücklich gegenüber Unternehmen.
Alle Lieferungen, diesbezüglichen Angebote der GT GmbH & Co KG (im Folgenden 'GT' genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Kaufmännischen Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die GT mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend 'Auftraggeber' genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen und Werkleistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Werkleistungen an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht noch einmal gesondert vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn GT ihrer Geltung im Einzelnen nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn GT auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung.
Kostenvoranschläge, Entwürfe, Abbildungen und Zeichnungen sowie Muster sind Eigentum von GT. Sie dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerbsfirmen, nicht ohne vorherige Zustimmung durch GT zugänglich gemacht werden. Bestellte Vorarbeiten (Zeichnungen, Entwürfe, Voranschläge etc.) können berechnet werden, falls kein Auftrag erteilt wurde. Muster werden berechnet, falls keine Rückgabe erfolgt. Zeichnungen und Maße nur ungefähr, also nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kenn-zeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen oder Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Kleine Abweichungen der Abmessungen, Modelle und Oberflächen behält sich ‚GT vor.
Angebote und deren Preise sind freibleibend. Mündliche Abreden oder Zusagen vor Abschluss eines Vertrages und Erteilung einer Auftragsbestätigung sind grundsätzlich unverbindlich.
Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen GT und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Vertrag auf der Grundlage der Auftragsbestätigung von GT einschließlich dieser Kaufmännischen Bedingungen. In der Auftragsbestätigung sind enthalten: Art und Umfang der Leistung, Lieferzeiten und feste Preise. Preisangaben sind gegenüber Unternehmen grundsätzlich netto. Mündliche Abreden oder Zusagen der Vertragsparteien vor Abschluss dieses Vertrages werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus Ihnen ergibt, dass Sie auch in diesem Falle verbindlich fortgelten sollen.
Preise gelten laut Auftragsbestätigung.
Maßgeblich ist die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Rechnung von GT unter Zugrundelegung des Angebotes samt Anlagen.
GT haftet nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die GT nicht zu vertreten hat GT informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Unmöglichkeit der Leistung oder die Verzögerung unter Benennung des in Satz 1 genannten Ereignisses. Sofern solche Ereignisse GT die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist GT zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Art verlängern sich die Ausführungsfristen oder verschieben sich die Ausführungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber GT vom Vertrag zurücktreten.
Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung sofort fällig, spätestens zu dem eingeräumten Zahlungstermin in der Rechnung. Zahlungen sind auch dann rechtzeitig zu leisten, wenn sich Nacharbeiten als nötig erweisen. Erfolgt die Fortführung eines Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verzögert, so erfahren die vereinbarten Zahlungstermine keine Verzögerung. Zahlungen haben zu erfolgen in Bargeld, Scheck-, Bank, Giro- oder Postschecküberweisungen. Schecks werden nur Zahlung halber angenommen und gelten erst als Zahlung nach vollständiger Einlösung. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag des Ablaufs der gesetzten Zahlungsfrist mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz p.a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzuges bleiben unberührt. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ist GT berechtigt, Sicherheit zu verlangen oder die Leistung von der Vorauszahlung abhängig zu machen.
Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme, längstens ein Jahr ab dem frühesten Zeitpunkt, in dem das Werk nach Abschnitt 'Gefahrübergang, Abnahme, Versand' abgenommen gilt. Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche wegen Mängeln bei einem Bauwerk oder einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen für ein Bauwerk besteht. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen ab der Abnahme oder dem frühesten Zeitpunkt, in dem das Werk nach Abschnitt 'Gefahrübergang, Abnahme, Versand' als abgenommen gilt. Abs. 1 gilt ebenfalls nicht in den Fällen der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Organe GT, ihrer gesetzlichen Vertreters, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, bei arglistigen Verschweigen eines Mangels oder für garantierte Beschaffenheitsmerkmale sowie der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit gelten ebenfalls die gesetzlich bestimmten Verjährungsfristen.
Die Haftung GT, gleich aus welchen Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, mangelhafter oder falscher Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer eingeschränkt: GT haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertrag wesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen Herstellung des von wesentlichen Mängeln freien Werkes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Werkes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib, Leben, Gesundheit oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. Soweit GT gem. Abs.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die GT bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folgen von Mängeln des Werkes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Werkes typischerweise zu erwarten sind. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht GT unbeschadet des Abs. 3 für Planungsfolgen - für Personen,- und Sachsschäden jedenfalls auf einen Betrag von EUR 3.000.000 (in Worten: drei Millionen EUR) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellter und sonstiger Erfüllungsgehilfen GT.
Soweit GT technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihn geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Die Einschränkungen dieser Ziffer gelten nicht für die Haftung GT wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale oder arglistig verschwiegenem Mangel, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen GT und dem Auftraggeber ist nach Wahl von GT München oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen GT ist München ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Kaufmännischen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführer oder Prokuristen sind die Mitarbeiter GT nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax oder die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen nicht rechtsgültig sein, so hat das auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss.
Allgemeines
Maßgebliche Vertragsgrundlage für den von GT auszuführenden Auftrag des Verbrauchers (nachfolgend genannt: Kunde) sind vorrangig individuelle Vereinbarungen sowie nachrangig die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Vertragsabreden sollen schriftlich, in elektronischer Form (§ 126a BGB) oder in Textform (§126b BGB) erfolgen.
Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen von GT dürfen ohne ihre Zustimmung weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrages sind die Unterlagen einschließlich Kopien unverzüglich ‚GT herauszugeben.
GT behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.
Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Ingenieurbüros zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
Das Ingenieurbüro ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) des Ingenieurbüros anzugeben.
Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat das Ingenieurbüro Anspruch auf eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen des Ingenieurbüros genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.
Das Ingenieurbüro ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
Das Ingenieurbüro ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist das Ingenieurbüro berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung von GT zustande. Es gelten die Preise Auftragsbestätigung. Für erforderliche / notwendige Arbeitsstunden in der Nacht, an Sonn- und Feiertagen werden die ortsüblichen Zuschläge berechnet.
Widerrufsbelehrung geschlossener Verträge mit Verbrauchern/Kunden:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
GT GmbH & Co. KG
Grünwalder Weg 44
82008 Unterhaching
Telefax: 089 20 20 44 79 - 99,
E-Mail: info@geisler-tannhoff.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Lieferung und Leistung wieder zurückerhalten haben oder bis sie den Nachweis erbracht haben, dass sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Nach Eingang des Widerrufs holen wir die Waren ab bzw. vereinbaren wir mit Ihnen die Rücksendung. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. -Ende der Widerrufsbelehrung
Ist GT zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom Ingenieurbüro erbrachten Leistungen zu honorieren.
Nach Abnahme des Werkes und Zugang der Ware ist der Rechnungsbetrag sofort fällig und spätestens innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zahlbar. Nach Ablauf der eingeräumten Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von GT. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.